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Unsere AGB

Über Uns

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firma SD-Abscheidertechnik GbR, Flurstr. 7, 96275 Marktzeuln


§ 1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen


(1) Den Angeboten, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen von uns oder mit uns für den Bereich Abscheidertechnik, Sanierungen und deren Zusatzleistugen liegen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
(2) Anderslautenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich wiedersprochen. Abschlüsse und Vereinbarungen – insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Unsere           
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Leistung vorbehaltlos durchführen.
(3) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht nur für alle gegenwärtigen, sondern auch für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen.
(4) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind natürliche oder Juristische Personen, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(5) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbeziehung sind natürliche oder juristische Personen, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständige berufliche Tätigkeit handeln.
(6) Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2  Auftragserteilung


(1) Unsere Vertragsangebote sind bis zur Annahme durch den Auftraggeber freibleibend.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertragsangebotes bedürfen der Schriftform.
(3) Sanierungen können nur durchgeführt werden, wenn sie mit den dafür vorgesehenen Sanierungssystemen technisch lösbar sind. Zu beachten: Bei Mehrverbrauch an Sanierungsmaterial im Zuge der Ausführung vor Ort, wird der Materialverbrauch zusätzlich berechnet!
(4) Ein im Umkreis von 100m befindlicher Wasseranschluss inklusive Standrohr ist bauseits kostenlos zur Verfügung zu stellen (gelegentliche Wasserentnahme). Ansonsten ein Gartenschlauch-Anschluß (z.B. Gardena, o.ä.). Gestellung eines kostenlosen Strom-Anschluß           
(230V) im selben Umkreis übernimmt der AG.
(5) An Werktagen muss die Baustelle in der Tageszeit von 7.00 bis 22.00 Uhr zu bedienen sein.

§ 3 Abnahme und Zahlungsbedingungen


(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geleisteten Sanierungsarbeiten anhand der Aufmassblätter vor Ort zu überprüfen. Die Abnahme beginnt spätestens mit der Inbetriebnahme des Ölabscheiders. Die zeitnahe Prüfung der Aufmassblätter obliegt dem Auftraggeber.
(2) Alle Rechnungsbeträge und Rechnungspositionen verstehen sich immer, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag wird,  sofern nichts anderes vereinbart ist, mit der Abnahme und der Rechnungsübersendung sofort und ohne Skontoabzug fällig.
(3) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 4 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln


(1) Für Mängel Leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder Neuherstellung der von uns ausgeführten Werkleistung.
(2) Gewährleistung kann nur übernommen werden, wenn die Setzungen im Baugrund abgeschlossen oder nicht vorhanden sind (Setzungen sind nach der Neuverlegung, Spundwandziehen oder bei Grundwasser-Durchfluss zu erwarten) und wenn mineralische Baustoffe verklebt werden. Ausgeschlossen sind auch jegliche Mechanische Schäden (bei falscher Reinigung, zu starker Belastung o.ä.). Des weiteren gilt der Gewährleistungsanspruch nur auf die von uns verbauten Materialien. Dabei sind folgende Gewährleistungsstufen zu beachten.

Stufe 1: Innerhalb des 1. Jahres werden 50% der Instandsetzungskosten übernommen.
Stufe 2: innerhalb des 2. Jahres werden 25% der Instandsetzungskosten übernommen.

Jedoch nur, wenn die Instandsetzungsarbeiten durch uns ausgeführt werden.

§ 5  Verjährung


(1) Unser Anspruch gegen den Auftraggeber auf Zahlung der Vergütung verjährt in fünf Jahren.

§ 6 Schlussbestimmung


(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber auch bei seinem Wohnsitzgericht zu  verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
(4) Gerichtsstand für alle sich aus vorliegendem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Lichtenfels.


Gültigkeit dieser Bedingungen bis auf Widerruf.
Gültig ab 01.07.2013
SD-Abscheidertechnik GbR

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